Gewinnen Sie einen Zuschuss zum Austausch Ihrer alten Heizungspumpen gegen eine Hocheffizienzpumpe!

Wir suchen die älteste Heizungspumpe Hohenbrunns!

Heizungspumpe - Quelle: lfu

Heizungs- und Wasserzirkulationspumpen sind richtige Energiefresser im Haushalt, die den Stromverbrauch mit zunehmendem Alter in die Höhe schießen lassen.

Inzwischen gibt es hocheffiziente Pumpen, die rund 80 % weniger Strom benötigen, als ihre Vorgängermodelle. Kleiner Eingriff – große Wirkung: der Pumpentausch spart Energie & Kosten und schont die Umwelt! Haben Sie auch ein Uralt-Modell im Keller? Wir suchen Hohenbrunns älteste Heizungspumpe!

 

 

 

Gewinnen Sie einen Zuschuss zum Austausch Ihrer alten Pumpe gegen eine Hocheffizeinzpumpe!

 

2 x 150 € Zuschuss für die beiden ältesten Heizungspumpen.

Unter allen weiteren Einsendungen verlosen wir zusätzlich noch 2 x 100 € Zuschuss.

 

So können Sie an der Verlosung teilnehmen:

Geben Sie das ausgefüllte Teilnahmeformular inklusive einem Foto Ihrer alten Heizungspumpe persönlich im Rathaus ab oder schicken Sie alles per Post (Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn) oder per E-Mail (klimaschutz@hohenbrunn.de) an die Gemeinde Hohenbrunn, Stichwort „Älteste Heizungspumpe“. Einsendeschluss ist der 31.03.2017.

Teilnahmeformulare erhalten Sie im Rathaus, hier auf unserer Homepage oder bei der Info-Veranstaltung zur Heizungsoptimierung am 06.02.2017.

 

Teilnahmebedingungen

Einsendeschluss ist der 31.03.2017. Teilnahmeberechtigt sind nur BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Hohenbrunn. Als Nachweis für das Alter können eine Kaufquittung, Betriebsanleitung oder die Angaben auf dem Typenschild (Hersteller, Baujahr, Typ) eingereicht werden. Bei mehreren gleichalten Pumpen entscheidet das Los. Nicht teilnahmeberechtigt sind MitarbeiterInnen der Gemeinde Hohenbrunn. Die TeilnehmerInnen an dem Wettbewerb erklären sich bereit, dass ein unabhängiger Fachmann die Altersangabe gegebenenfalls kontrolliert. Im Falle des Gewinns erklärt sich der/die TeilnehmerIn bereit, dass sein/ihr Name öffentlich bekannt gemacht wird. Zugelassen sind nur funktionstüchtige, in Betrieb befindliche Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen für Haushalte, die älter als 8 Jahre und austauschbar sind. Entscheidend für die Bewertung ist das Herstellungsjahr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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