An, Ab- und Ummeldung bei der Meldebehörde

Wie und Wo können Sie Ihren Antrag auf Wohnsitzänderung erledigen ?

 

Persönlich: Sie können sich während der Öffnungszeiten in unserem Bürgerbüro an-, ab- oder ummelden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis und / oder Reisepass. Gegebenenfalls muss eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.

 

Für die Anmeldung des Wohnsitzes ist es zwingend erforderlich, dass eine Wohnungsgeberbescheinigung (Bundesmeldegesetz seit November 2015) oder bei Eigentum, ein entsprechender Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug) vorgelegt wird.

 

Eine schriftliche Wohnsitzanmeldung ist nicht zulässig.

 

Eine Wohnsitzabmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland notwendig.

 

Die Formulare hierzu finden Sie bei uns unter der Rubrik Formulare / Melderecht.

 

 

 

 

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