Bedrohung für Laubbäume durch eine asiatische Käferart

asiatischer Laubholzkäfer

Bedrohung für Laubbäume durch eine asiatische Käferart!!

In der Gemeinde Neubiberg wurde am 09.09.2014 an mehreren Bäumen ein Befall mit dem Asiatischen Laubholzkäfer festgestellt. Diese eingeschleppte Käferart befällt auch gesunde Bäume und kann sie innerhalb weniger Jahre zum Absterben bringen!

Der Käfer ist schwarz mit weißen Flecken und erreicht eine Körperlänge bis 4 cm ohne Fühler. Die Fühler selbst sind kräftig, ebenfalls schwarz und weiß und ca. doppelt so lang wie der Körper.

Von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurde eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Schädlings erlassen. Zugleich wurde eine Quarantänezone bestimmt, an deren südlichen Rand auch der Hohenbrunner Ortsteil Riemerling befindet (s. Plan).

Jeder Besitzer und Verfügungsberechtigte von Laubbäumen auf Grundstücken in der Zone ist verpflichtet die Bäume regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren und zwar alle 4 Wochen in der Zeit von 01.April bis 31. Oktober sowie zweimal in der Zeit von 01. November bis 31. März eines jeden Jahres.

Ein betroffener Baum ist dann unverzüglich an die

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Institut für Pflanzenschutz-IPS 4 c

Lange Point 10

85354 Freising

zu melden.

Einen Schädlingsbefall erkennt man u.a. an Rindenschäden mit Auswurf von Nagespänen und Ausbohrlöchern von z.T. mehr als 1 cm Durchmesser, wobei die Käfer im Stamm aber auch in der Baumkrone sitzen können.

Um eine Verbreitung des Schädlings zu verhindern müssen befallene Bäume dann gefällt werden und das Holz ist entsprechend der Anweisungen der LfL zu vernichten. Außerdem entscheidet die LfL im Einzelfall, ob potentielle Befallsbäume im Umkreis von 200 Meter um einen Befallsbaum zu fällen sind.

Des Weiteren dürfen Baumschnitt von Laubbäumen, Laubholz, Brennholz nicht ohne vorherige Inspektion durch die LfL aus der Quarantänezone verbracht werden.

 

 

Allgemeinverfügungen zur ALB-Bekämpfung aktualisiert

Am 22.01.2016 werden die neuen Allgemeinverfügungen für die drei bayerischen ALB-Befallsgebiete im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie lösen die derzeit gültigen Fassungen ab. Die Neufassungen waren durch den neuen EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09. Juni 2015 notwendig. Für die von ALB-Bekämpfungsmaßnahmen betroffenen Siedlungsflächen erstellt die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Allgemeinverfügungen, für die betroffenen Waldflächen das jeweils zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Den einzelnen Verfügungen liegt eine überarbeitete Karte des Befallsgebietes bei.

 

Weitere Informationen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubbockkäfers finden Sie unter folgendem Link der Landesanstalt für Landwirtschaft:

 

https://www.lfl.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/024167/index.php

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