Führungszeugnis

Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses

Informationen rund um das Führungszeugnis


Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist. Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • Führungszeugnisse für private Zwecke 
    Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift versandt.
  • Führungszeugnisse für eine Behörde
    Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.


Wo erhalte ich ein Führungszeugnis?
Der Antrag auf Ausstellung eine Führungszeugnisses kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.

Wann erhalte ich ein Führungszeugnis?
Voraussetzung für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wie erhalte ich ein Führungszeugnis?
Persönliche Antragstellung:
Die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Gemeinde Hohenbrunn. Der/Die Antragsteller/in muss dabei seine/ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachweisen. Daneben kann auch der gesetzliche Vertreter (z. B. bei Minderjährigen) einen Antrag stellen.


Postalische Antragstellung:
Ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss folgendes enthalten:

  • Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname(n)
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten
  • Die gemeldete Anschrift in der Gemeinde Hohenbrunn
  • Der Geburtsname der Mutter
  • Ggf. die Anschrift der Behörde und der genaue Verwendungszweck
  • Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag 
  • Eine Kopie des Personalausweises

 

Wie erhalte ich ein erweitertes Führungszeugnis?

Hierfür muss der Meldebehörde ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Diesen erhalten Sie in der Regel bei Ihrem Arbeitgeber.  

 

Was kostet ein Führungszeugnis?
Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,- Euro erhoben, die bereits bei der Antragstellung zu bezahlen ist. Die Bezahlung ist per Vorkasse (Überweisung) oder durch Einzugsermächtigung möglich. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Beantragung kostenfrei, bringen Sie hierzu den Nachweis mit.


Verfahren:
Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entsprechend der Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit durch das Bundesamt für Justiz beträgt im Regelfall ca. 1 - 2 Wochen.

 

Antrag Führungszeugnis 

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