Sowohl die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), wie auch die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke), liegen mit 280 v.H. unter dem bayerischen Landesdurchschnitt von 342,0 (Grundsteuer A) bzw. 340,0 (Grundsteuer B) vergleichbarer Gemeinden - jeweils basierend auf den Erhebungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung aus dem Jahr 2015.
Neben dem Anteil aus der Einkommensteuer, stellen die Grund- und die Gewerbesteuer die wichtigsten kommunalen Einnahmen dar.