Bitte beachten Sie: Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt oder verlängert werden!
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Damit müssen auch Kinder unter 12 Jahren ab dem 1. Januar 2024 genau wie Ältere einen normalen Reisepass beantragen, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Persönliche Antragstellung bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
- Sollte bei Antragsstellung nur ein Sorgeberechtigter anwesend sein, muss die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
- Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Frist/Dauer
Ausstellung sofort möglich
Kosten/Leistung
Kinderreisepass: 13,00 EUR
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Erforderliche Unterlagen/ Formulare
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter