Reisepass / vorläufiger Reisepass

 

Der Reisepass besitzt eine unterschiedlich lange Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist hierbei nicht möglich:

• vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

• ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre

• vorläufiger Reisepass 1 Jahr

 

Die Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei beläuft sich auf 3-6 Wochen. Sie werden bei Rücklauf des gefertigten Reisepasses von uns schriftlich benachrichtigt.

 

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist sofort möglich, wird aber nur in Ausnahmefällen und/ oder Notsituationen gewährt. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung nur erfolgen kann, wenn eine Buchungsbestätigung vorgelegt wird und keine Möglichkeit mehr auf einen Expressreisepass besteht.

 

Achtung: Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum.

 

Die Aushändigung des Reisepasses kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss zur Abholung Ihren alten Reisepass mitbringen. Die Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

 

Voraussetzungen für den Reisepass

• Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

• persönliche Beantragung bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch den Antragsteller

• Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.

 

Kosten

• vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €

• ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 €

• vorläufiger Reisepass (grün) 26,00 €

 

Die jeweiligen Gebühren müssen bei der Beantragung entrichtet werden.

 

Erforderliche Unterlagen/Formulare

Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für minderjährige Personen unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung (Zustimmungserklärung) beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Erziehungsberechtigter/Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung mit anwesend sein. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.

 

• Aktuelles, biometrisches Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig) in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat. Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung und in Frontalansicht zeigen.

• Bisheriger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)

• ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde

 

Bei der Beantragung eines e-Reisepasses besteht für den/die Antragsteller/in – ab Vollendung des 6. Lebensjahres – die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.

 

 

Expresspass

Mit einer Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurde die Möglichkeit geschaffen, bei der Bundesdruckerei einen sog. „Expresspass“ gegen einen Aufpreis von 32,00 € zu beantragen. Vom Tag der Beantragung bis zur Abholung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 3 Werktage.

  

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin.

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