Allgemeinverfügungen des Landratsamts München zu weiteren Öffnungsschritten und Alkoholkonsumverbot auf best. öffentlichen Plätzen

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zu den weiteren Öffnungsschritten im Landkreis München nach § 27 Abs. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) für eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 12. Mai 2021, um 00:00 Uhr in Kraft.

Landratsamt München

Die Allgemeinverfügung steht auch auf der Website des Landratsamts unter Allgemeinverfügung Öffnungsschritte kleiner 100 zur Verfügung.

 

Zudem erlässt das Landratsamt München eine weitere Allgemeinverfügung, die den Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen untersagt. Dies betrifft insgesamt sieben Plätze in zwei Gemeinden. Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2021 um 15:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 02.06.2021 außer Kraft.

 

Auch diese Allgemeinverfügung inkl. der ausgewiesenen Plätze finden Sie im Anhang dieser E-Mail sowie auf unserer Website unter Allgemeinverfügung Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen.

 

Alle Informationen rund um das Thema Coronavirus im Landkreis München finden Sie immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

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