Ziel dieses Förderprogramms ist es die Energiewende voranzutreiben, um einen Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage und der Versorgungssicherheit in unserer Region zu leisten. Hierfür ist ein reduzierter und effizienter Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen von zentraler Bedeutung. Alle BürgerInnen, Gewerbetreibenden, Genossenschaften, Vereine oder Organisationen der Gemeinde sind dazu aufgerufen, an dem gemeinsamen Ziel mitzuwirken.
Förderprogramm Version 2 Stand vom 04.05.2023 hier herunterladen:
Förderprogramm zur Energiewende und Klimaschutz der Gemeinde Hohenbrunn
Antrag hier herunterladen:
Förderantrag Gemeinde Hohenbrunn
Vorhaben vor dem 01. Juni 2023
Seit 01. Juni 2022 gilt das neue Förderprogramm und löst die Förderrichtlinie von 2017 in der Fassung vom Mai 2021 ab. Die Gewährung der Förderung für Maßnahmen die vor dem 01. Juni 2023 begonnen oder beantragt wurden, erfolgen im Rahmen der Version 1 des „Förderprogramm zur Energiewende und Klimaschutz der Gemeinde Hohenrbunn“.
Förderantrag Version 1 (nur für Maßnahmen VOR 01.06.2023).
Vorhaben vor dem 01. Juni 2022
Seit 01. Juni 2022 gilt das neue Förderprogramm und löst die Förderrichtlinie von 2017 in der Fassung vom Mai 2021 ab. Die Gewährung der Förderung für Maßnahmen die vor dem 01. Juni 2022 begonnen oder beantragt wurden, erfolgen im Rahmen des geänderten alten „Förderprogramms zur Energieeinsparung und Erschließung erneuerbarer Energien“.
Hierfür den Förderantrag ZF nach dem Förderprogramm zur Energieeinsparung und Erschließung erneuerbarer Energien gelten einreichen: Förderantrag ZF (nur für Maßnahmen VOR 01.06.2022).
WICHTIG
Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbedingungen. Falls Sie Fragen zum gemeindlichen Förderprogramm oder den allgemeinen Fördermöglichkeiten Ihrer Maßnahme haben, melden Sie sich gerne vor der Beauftragung / Umsetzung bei Frau von Schaubert (Kontakt siehe unten). Bei der Mehrheit der öffentlichen Förderprogramme muss der Förderantrag vor Beginn der Beauftragung eingereicht werden!
Fördermaßnahmen
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Ablauf Förderantrag bei der Gemeinde Hohenbrunn
Stand noch verfügbarer Fördermittel (06/2023)
Die Gemeinde Hohenbrunn stellt für 2023 Mittel in Höhe von insgesamt 84.000 € zur Förderung der Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren Energien zur Verfügung. Die Mittel werden nach Eingangsdatum vollständiger Anträge vergeben.
Nach dem Haushalt 2023 der Gemeinde Hohenbrunn können Zuschüsse über insgesamt 4.000 € für sämtliche geförderte Beratungsleistungen und 80.000 € als Investitionskostenzuschüsse (z.B. für Sanierungsmaßnahmen) vergeben werden.
Expertenlsite
Den passenden Experten aus der Region für die geförderten energetischen Beratungsleistungen (Haus-zu-Haus, Stromsparberatung, Vor-Ort-Beratung, Baubegleitung) wie auch für Thermografie-Aufnahmen finden Sie in unserer Experten-Liste oder in der Liste der Energieagentur Ebersberg München (Allgemein / ausschließlich PV).
Noch Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt zur Klimaschutzabteilung der Gemeinde auf:
Ilona von Schaubert – Klimaschutzmanagement - klimaschutz@hohenbrunn.de – Tel.: 08102/800-440
Weitere Förderprogramme zu Erneuerbaren Energien & Energieeinsparung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): bafa.de
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): kfw-foerderbank.de
- „10.000-Häuser-Programm“: https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm.html
- Erneuerbare Energien Gesetz: https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=73930
In nur wenigen Schritten zur richtigen Förderung mit dem Förderkompass der Bayerischen Energieagenturen: Download