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Gemeinsam unterstützen wir unsere Unternehmen in der Gemeinde Hohenbrunn!
Eine passende Aufmerksamkeit für fast jede Gelegenheit: Von kulinarischen Köstlichkeiten bis hin zu Deko oder Blumenschmuck – hier ist für jeden etwas dabei.
Der Geschenkgutschein kann ab sofort im Rathaus Hohenbrunn (Pforte) bar oder per EC-Karte erworben und bei einem der teilnehmenden Unternehmen eingelöst werden. Ganz individuell kann der Wert bis zu einem Betrag von 10 € bis 100 € bestimmt werden. Eine kleine Stückelung ist von Vorteil, da der Gutschein nur vollständig bei einem Teilnehmer eingelöst werden kann.
Hier können Sie den Hohenbrunner Geschenkgutschein einlösen:
Lise-Meitner-Straße 5
85662 Hohenbrunn
Auenstr. 38
85521 Riemerling
Taufkirchner Str. 4
85662 Hohenbrunn
- Genussladen
Taufkirchener Str. 3
85662 Hohenbrunn
- Holztraum UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Eduard-Buchner-Str.19
85662 Hohenbrunn
- Ina's Backstüberl
Dorfstr. 10A
85662 Hohenbrunn
Mobile Tierheilpraxis
Auenstr. 20
85521 Riemerling
Rosenheimer Landstr. 107
85521 Riemerling
Dorfstr. 8
85662 Hohenbrunn
Ottostr. 136
85521 Riemerling
- Obst Gemüse Mutschke
Rosenheimer Landstr. 109
85521 Riemerling
Pfarrer-Wenk-Platz 4
85662 Hohenbrunn
Otto-Hahn-Str.34
85521 Riemerling
- Restaurant Schinderhannes
Otto-Hahn-Str. 46
85521 Riemerling
- Ristorante & Pizzeria La Vigna
Jäger-von-Fall-Str. 8a
85662 Hohenbrunn
Sie wollen mit Ihrem in Hohenbrunn oder Riemerling ansässigen Unternehmen ebenfalls teilnehmen?
Melden Sie sich unter info@hohenbrunn.de als Akzeptanzstelle des Hohenbrunner Geschenkgutscheins an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für den Kommunalen Geschenkgutschein der Gemeinde Hohenbrunn
Allgemeines
Der Gutschein ist eine Initiative der Gemeinde Hohenbrunn. Die Produktion, Abwicklung, Verwaltung und Bewerbung der Gutscheine erfolgt durch die Gemeinde Hohenbrunn. Für die Rechtsbeziehung zwischen der Gemeinde Hohenbrunn, den Gutscheinbesitzern und den Akzeptanzstellen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen durch die Gutscheinbesitzer oder Akzeptanzstellen werden zurückgewiesen, außer die Gemeinde Hohenbrunn hat der Geltung schriftlich zugestimmt.
Die Gemeinde Hohenbrunn behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Gutscheinbesitzer oder der Akzeptanzstelle besteht. Die aktuellen AGBs werden auf der Internetseite der Gemeinde Hohenbrunn veröffentlicht unter www.hohenbrunn.de/gutschein
Der Gutschein
Der Hohenbrunner Gutschein wird in jeder frei wählbaren Stückelung zwischen 10 und 100 Euro vertrieben und ist für jedermann an der Pforte der Gemeinde Hohenbrunn (Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn) zu den regulären Öffnungszeiten erhältlich. Alle Gutscheine sind frei übertragbar. Die Kosten für den Gutschein richten sich nach dem Gutscheinwert. Das Guthaben wird nicht verzinst. Der Gutschein kann bei allen teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werden. Weitere Gebühren entstehen dem Käufer nicht, insbesondere nicht bei der Bezahlung mit dem Gutschein. Die teilnehmenden Akzeptanzstellen dürfen bei der Bezahlung keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Gutscheinbesitzer
Verwendung
Der Gutschein kann ausschließlich in den zum gewünschten Einlösungszeitpunkt am Gutscheinsystem teilnehmenden Akzeptanzstellen in der Gemeinde Hohenbrunn eingelöst werden. Teilnehmende Akzeptanzstellen sind auf der Webseite zu finden: www.hohenbrunn.de/gutschein
Der Gutschein berechtigt zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in Höhe des aufgedruckten Wertes bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen. Der Gutschein kann nur für den gesamten Wert eingelöst werden. Eine teilweise Einlösung des Gutscheins, Auszahlung des Restwertes oder eine Rückgabe sind nicht möglich. Sollte bei einem Einkauf der Kaufpreis das aktuelle Guthaben übersteigen, ist der darüberhinausgehende Teil mit jedem anderen von der Akzeptanzstelle akzeptierten Zahlungsmittel durch den Gutscheinbesitzer zu begleichen.
Gültigkeit
Nur intakte Gutscheine mit gültiger, unbeschädigter und deutlich lesbarer Gutscheinnummer sind zur Einlösung in den Akzeptanzstellen berechtigt. Der Gutscheinbesitzer kann den Gutschein nicht zurückgeben und ihn sich auch nicht auszahlen lassen.
Verlust des Gutscheins
Die Gemeinde leistet keinen Ersatz für verlorene oder nicht einlösbare Gutscheine.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Akzeptanzstellen
Anmeldung als Akzeptanzstelle für den Gutschein
Jedes Unternehmen in der Gemeinde Hohenbrunn kann Akzeptanzstelle für den Gutschein werden. Die Anmeldung und Teilnahme ist für die Akzeptanzstellen kostenfrei und erfolgt unter info@hohenbrunn.de. Alle teilnehmenden Akzeptanzstellen werden auf der Webseite www.hohenbrunn.de/gutschein kommuniziert. Die Inhalte der Webseite werden laufend aktualisiert, sodass die Übersicht der Akzeptanzstellen immer auf dem neuesten Stand ist.
Einlöseverpflichtung der Akzeptanzstelle
Die Inhaber von intakten Gutscheinen sind berechtigt, bei der Akzeptanzstelle Waren oder Dienstleistungen zum Nennwert des Gutscheins zu erwerben. Die Gutscheine sind wie Bargeld einsetzbar und übertragbar. Die Akzeptanzstelle ist verpflichtet, die Gutscheine einzulösen. Die Gutscheine weisen eine eindeutige Gutscheinnummer auf.
Ausschluss der Bargeldauszahlung
Die Auszahlung von Bargeld durch die Akzeptanzstelle, auch von Wechselgeld bei einem Kauf, der den Gutscheinbetrag unterschreitet, ist ausgeschlossen.
Prüfpflichten der Akzeptanzstelle
Die Akzeptanzstelle ist dafür verantwortlich, bei Entgegennahme von Gutscheinen deren Echtheit des Gutscheins zu überprüfen. Die Gutscheine müssen in einem leserlichen und unveränderten Zustand an die Akzeptanzstelle übergeben werden. Anderenfalls muss die Akzeptanzstelle die Annahme ablehnen.
Nicht einlösbare Gutscheine
Die Akzeptanzstelle ist nicht verpflichtet, unleserliche oder veränderte Gutscheine anzunehmen. Für nicht einlösbare Gutscheine erhält die Akzeptanzstelle von der Gemeinde keine Rückvergütung.
Rückvergütung der Gutscheine durch die Gemeinde
Erhält eine Akzeptanzstelle Gutscheine, so reicht sie diese persönlich oder per Post bei
der Gemeinde Hohenbrunn mit dem Abrechnungsformular ein. Von der Gemeinde Hohenbrunn erhält die Akzeptanzstelle eine Empfangsbestätigung. Der Gutscheingegenwert wird umgehend an die Akzeptanzstelle überwiesen. Auf dem Postweg verloren gegangene Gutscheine werden nicht erstattet.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hohenbrunn, 16.11.2020
Hinweis zum Datenschutz
Der Hohenbrunner Gutschein ist eine Initiative der Gemeinde Hohenbrunn und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz (BayDSG). In diesem Hinweis zum Datenschutz informieren wir Sie über die Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen der Teilnahme am Hohenbrunner Gutschein. Wir verpflichten uns, Ihre Privatsphäre zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.
Verantwortlicher:
Gemeinde Hohenbrunn, Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn, Telefon 08102/800-0,
E-Mail: info@hohenbrunn.de
Datenschutzbeauftragter:
Herr Heinzig, Pfarrer-Wenk-Platz 1, 08102/800-0, sheinzig@hohenbrunn.de.
Verwendung Ihrer Daten:
Ihre Daten benötigen wir für die Planung, Durchführung und Abrechnung des
Hohenbrunner Gutscheins und der damit verbundenen Erstellung von Vereinbarungen und Abrechnungen. Die Daten dienen der Bearbeitung Ihrer Teilnahme am Hohenbrunner Gutschein.
Erfassung Ihrer Daten:
Wir erfassen folgende Daten von Ihnen:
Pflichtangaben wie Firmenname, Nachname, Ansprechpartner, Adresse,
Bankverbindung, sowie freiwillige Angaben wie Vorname Ansprechpartner, Telefon,
Fax, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Teilnahme am Gutscheinsystem verwendet.
Weitergabe Ihrer Daten:
Ihre Daten werden innerhalb der Gemeindeverwaltung an die Gemeindekasse zur
Abwicklung des Zahlungsverkehrs weitergegeben. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange Sie Teilnehmer am Hohenbrunner Gutschein sind bzw. keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt. Sie haben
im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf
unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren
Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an den Verantwortlichen, dessen Kontaktdaten Sie oben auf der ersten Seite finden.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit
unter der oben angegebenen Adresse an uns wenden. Außerdem haben Sie ein
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Webseiten-Betreiber sich nicht an die Datenschutzbestimmungen hält. Sie haben ferner das Recht, sich bei der für uns oder für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz lautet:
Landesbeauftragter für den Datenschutz in Bayern
Postfach 221219, 80502 München
Wagmüllerstraße 18, D-80538 München
Telefon +49 89 212672-0, Fax +49 89 212672-50
E-Mail poststelle@datenschutz-bayern.de