Allgemeines zu den Wahlen
180 Abgeordnete aus sieben Wahlkreisen stehen zur Wahl. Die Wahlkreise sind deckungsgleich mit den sieben bayerischen Regierungsbezirken: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken. Die Wahlkreise sind wiederrum in Stimmkreise eingeteilt. In Bayern gibt es 91 davon. Der Landtag und die Bezirkstage Bayerns werden nach den gleichen Regeln, am gleichen Tag und für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
Welche Aufgaben hat der Landtag?
Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung und das gesetzgebende Organ des Freistaates Bayern. Er beschließt über die von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtags oder dem Volk eingebrachten Gesetzesvorlagen.
Weitere Aufgaben des Landtags sind:
- Beschluss Staatshaushalt
- Verwendung der Steuereinnahmen
- Wahl des Bayerischen Ministerpräsidenten
Was sind Bezirke?
Die Bezirke sind kommunale Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen und deren Bedeutung über das Gebiet der Bezirke nicht hinausreicht, im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.
Der Bezirkstag ist die Vertretung der Bezirksbürgerinnen und -bürger. Er besteht aus Bezirkstagsmitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Die Bezirke sollen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhältnissen des Bezirks erforderlich sind.
Wie wird gewählt?
Alle Wahlberechtigten erhalten per Post eine Wahlberechtigung mit dem zugeteilten Wahllokal. Möchte jemand dieses am Wahlsonntag nicht aufsuchen, sondern lieber per Briefwahl abstimmen, so kann jederzeit – jedoch bis spätestens Mittwoch, 4. Oktober 2023, 16 Uhr – ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Wer sich entscheidet, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, benötigt einen Lichtbildausweis, um die Identität zu bestätigen.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Sie können die Briefwahlunterlagen bis spätestens Mittwoch, 4. Oktober 2023, 16 Uhr mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen und uns zusenden/einwerfen.
Alternativ können Sie auch einen Antrag auf Briefwahl über unser Briefwahl-Formular stellen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per E-Mail zu beantragen. Hierzu müssen Sie uns folgende Daten mitteilen:
- Vollständigen Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- Anschrift in Neubiberg
- Ggf. abweichende Versandadresse
- Ggf. Datum des Versands (falls die Unterlagen später versendet werden sollen)
Des Weiteren ist die Beantragung vor Ort am Pfarrer-Wenk-Platz 1 möglich. Hierzu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung (Rückseite für Briefwahl bitte vorab ausfüllen) und Ihren Personalausweis mit. Es besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort die Briefwahlunterlagen auszufüllen.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 08102 800-130 an uns wenden.
Wie viele Stimmzettel und Stimmen habe ich?
Die Wahlberechtigten haben sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl jeweils zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Auf dem kleinen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem kleinen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Stimmkreisbewerbern (Erststimme) darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden.
Auf dem großen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem großen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Wahlkreisbewerbern (Zweitstimme) kann jeweils eine bestimmte Bewerberin oder ein bestimmter Bewerber angekreuzt werden und damit auf die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber bei der Sitzverteilung Einfluss genommen werden.
Wie erfolgt die Sitzverteilung?
Nach der Wahl wird ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen insgesamt („Gesamtstimmen“) die Parteien jeweils erhalten haben. Die Erststimme ist das Direktmandat und die Zweitstimme das Listenmandat.
Eine Partei, die landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Bayerischen Landtag einziehen. Für die Parteien mit mindestens fünf Prozent wird für jeden Regierungsbezirk errechnet, wie viele der Sitze im Landtag ihnen zustehen. Hat also eine Partei in einem Wahlkreis 50 Prozent der Erst- und Zweitstimmen gewonnen, erhält sie die Hälfte der Sitze, die hier insgesamt zu vergeben sind. Das heißt: Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht bei der Landtagswahl in Bayern die Erststimme nicht „verloren“, wenn der gewählte Direktkandidat nicht gewinnt – beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis.
Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde.
Wer erhält einen Sitz?
Zunächst ziehen alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben. Wenn der entsprechenden Partei von ihren Gesamtstimmen her noch weitere Sitze zustehen, ziehen zusätzlich Listenkandidaten ein – diejenigen, die persönlich am meisten Stimmen erhalten haben. Zudem gibt es auch noch Überhang- und Ausgleichsmandate, wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk („Wahlkreis“) mehr Direktmandate gewinnt, als ihr von den Gesamtstimmen her zustehen, damit die anderen Parteien nicht benachteiligt werden.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wann und wo gibt es die Wahlergebnisse?
Landtagswahl
Die Ermittlung der Ergebnisse ist wegen des besonderen bayerischen Wahlsystems mit der Möglichkeit der Wahl bestimmter Einzelpersonen auf dem großen Stimmzettel vergleichsweise aufwändig.
Zunächst werden für die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl nur die Verteilung der Erst- und der Zweitstimmen nach Parteien und Wählergruppen unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr ermittelt und von den Wahlvorständen über die Gemeinden und Stimmkreisleiter auf schnellstem Weg an den Landeswahlleiter durchgegeben.
Etwa ab 20 Uhr werden die vorläufigen Schnellmeldungen der 91 Stimmkreise beim Landeswahlleiter eintreffen und sofort in dessen Internetangebot einsehbar sein.
Voraussichtlich etwa um Mitternacht steht dann vorläufig fest, welche Wahlvorschläge die 5-%-Hürde überschritten haben, welche sich bewerbenden Personen in den Stimmkreisen direkt gewählt wurden und wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen.
Bezirkswahl
Die Feststellung der vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Bezirkswahlen obliegt nicht dem Landeswahlleiter und dem Landeswahlausschuss, sondern den jeweiligen Wahlkreisleitern und Wahlkreisausschüssen.
Die Ergebnisermittlung verläuft wie bei der Landtagswahl. Allerdings werden die vorläufigen Bezirkswahlergebnisse von den Gemeinden und Stimmkreisleitern erst nach dem vorläufigen Ergebnis für die Landtagswahl an die Wahlkreisleiter durchgegeben.
So wird das vorläufige Ergebnis für die Stimmkreisbewerber und nach Parteien und Wählergruppen voraussichtlich nicht vor Montagnachmittag, das vorläufige Ergebnis nach den Listenbewerbern voraussichtlich erst ab Mittwoch nach der Wahl feststehen.
Hier geht´s zu den Ergebnissen der Landtags- & Bezirkswahl 2023