Neben den straßenverkehrsbedingten Immissionen wurde dabei die an repräsentativen Messstellen des lufthygienischen Überwachungssystems Bayern (LÜB) ermittelte Hintergrundbelastung (vorstädtisch bzw. ländlich-regional) berücksichtigt.
Das Gutachten des Ingenieurbüros Müller-BBM vom 28.08.2018 sowie die Karten mit den Ergebnissen der Berechnungen können auch im Internet-Auftritt des Landkreises München eingesehen werden:
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Die Ermittlungen wurden nach einem Vorauswahlverfahren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nur in denjenigen Bereichen durchgeführt, die aufgrund der Verkehrsstärke und der Struktur der Randbebauung relevante Schadstoffbelastungen erwarten ließen.
Die aktuellen Immissionsgrenzwerte der „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39.BImSchV“ zum Schutz der menschlichen Gesundheit für die untersuchten Luftschadstoffe lauten:
NO2, Stickstoffdioxid 40 µg/m³ (Jahresmittelwert)
PM10, Schwebstaub 40 µg/m³ (Jahresmittelwert)
Bei Unterschreitung eines Jahresmittelwertes von 30 µg/m³ an PM10 ist zu erwarten, dass der Grenzwert für den Tagesmittelwert von 50 µg/m³ (in Verbindung mit den zulässigen 35 Überschreitungen des Grenzwertes pro Kalenderjahr) ebenfalls nicht überschritten wird.
PM2,5, Partikel ultrafein 25 µg/m³ (Jahresmittelwert)
Grenzwertüberschreitungen konnten für keinen der untersuchten Luftschadstoffe festgestellt werden.
Andere Schadstoffe (z.B. Schwermetalle) treten nach den Ergebnissen der landesweiten Messungen des Lufthygienischen Überwachungssystems Bayern (LÜB) auch bei ungünstigen Verhältnissen nicht in Konzentrationen auf, die Grenzwertüberschreitungen besorgen lassen und wurden deshalb nicht untersucht.
Die Agenda21 Hohenbrunn-Riemerling hat in Kooperation mit der Gemeinde Hohenbrunn ebenfalls in 2018 und 2019 NO2 und Feinstaub Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse stimmen mit den Werten der Immissionsprognose überein und liegen unterhalb der Grenzwerte.
Stickstoffdioxid NO2
Schwebstaub PM10
Schwebstaub PM2,5
Landratsamt München, Februar 2019