Ab 01.06.2023 gilt die Version vom 04.05.2023 des Förderprogramms zur Energiewende und Klimaschutz der Gemeinde Hohenbrunn. Fördermaßnahmen, die vor dem 01.06.2023 begonnen wurden, gelten nach der 1. Version vom 01.06.2022.

Neue Version des Förderprogramms zur Energiewenden und Klimaschutz

Förderrichtlinie 01.06.2022

Mit dem Beschluss des Umwelt- und Klimaschutzausschusses vom 04.05.2023 gilt ab 01.06.2023 die 2. Version des Förderprogramms zur Energiewende und Klimaschutz der Gemeinde Hohenbrunn.

Folgende Maßnahmen können ab sofort noch beantragt werden:

  

    1.    Energieberatungsleistungen
    2.    Tausch Fenster und Türen
    3.    Außenwanddämmung
    4.    Dachdämmung
    5.    Dämmung der oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten / unbeheizten Dachräumen
    6.    Dämmung der Kellerdecke & andere Decken gegen unbeheizte Räume oder Böden gegen Erdreich
    7.    Wärmenetzanschluss
    8.    Anlagen zur Wärmeerzeugung *neu
    9.    Begrünungsmaßnahme *neu
    10.    Lastenpedelecs und -fahrräder
    11.    Beratungs- und Planungsleistung von gemeinschaftlicher Ladeinfrastruktur
    12.    Beratungs- und Planungsleistungen von gemeindschtlichen PV-Anlagen
    13.    Umweltbeitrag

 

Wenn Ihr Vorhaben vor dem 01.06.2023 begonnen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt rechtskräftige Version / Förderprogramm.

Weitere Informationen finden Sie hier!

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau von Schauber (klimaschutz@hohenbrunn.de oder telefonisch 08102/800-49).

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