Mit dem Beschluss des Umwelt- und Klimaschutzausschusses vom 04.05.2023 gilt ab 01.06.2023 die 2. Version des Förderprogramms zur Energiewende und Klimaschutz der Gemeinde Hohenbrunn.
Folgende Maßnahmen können ab sofort noch beantragt werden:
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Wenn Ihr Vorhaben vor dem 01.06.2023 begonnen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt rechtskräftige Version / Förderprogramm.
Weitere Informationen finden Sie hier!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau von Schauber (klimaschutz@hohenbrunn.de oder telefonisch 08102/800-49).