Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördern (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-PV-Anlage"

Gemeindewappen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.11.2019 den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage“ westlich der A99 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 274/2 sowie 259/2 der Gemarkung Hohenbrunn mit Grünordnungsplan und Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

 

 

Die Flächennutzungsplanunterlagen liegen im Bauamt der Gemeinde Hohenbrunn, Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn,

 

vom 11.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020

 

während der allgemeinen Dienstzeiten für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Raum der Auslegung befindet sich im zweiten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar.

 

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen auch auf dem Internetportal der Gemeinde Hohenbrunn unter: www.hohenbrunn.de/aktuelles eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 

Wenn Sie Stellungnahmen per E-Mail abgeben wollen, senden Sie diese bitte an:

bauamt@hohenbrunn.de

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanungverfahren“, dass ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

12. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördern gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (12. Änderung FNP - Photovoltaikfreiflächenanlage)

 

 

Anlage 1: Beschluss Abwägung Gemeinderat 28.11.2019

 

Anlage 2: Begründung mit Grünordnung zur 12. Änderung des FNP "Freiflächenphotovoltaikanlage" vom 07.11.2019

 

Anlage 3: Umweltprüfung in Form eines Umweltberichts FNP vom 07.11.2019

 

Anlage 4: Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Neuerstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage“ vom 13.03.19

 

Anlage 5: Anlage zur Relevanzprüfung saP vom 23.04.19

 

Anlage 6: Blendgutachten - Analyse der Blendwirkung der Solaranlage Hohenbrunn vom Oktober 2019

 

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