Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) Bebauungsplanes Nr. 88 "Freiflächen-PV-Anlage"

Gemeindewappen

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenbrunn hat in der Sitzung am 07.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Freiflächenphotovoltaikanlage“ )“ westlich der A99 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 274/2 sowie 259/2 der Gemarkung Hohenbrunn mit Grünordnungsplan und Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

 

Die Bebauungsplanunterlagen, die Umweltprüfung in der Fassung vom 23.04.2019, die Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 13.03.2019, der Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 23.04.2019 sowie die Analyse der Blendwirkung der Solaranlage in der Fassung vom Oktober 2019liegen im Bauamt der Gemeinde Hohenbrunn, Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn,

 

vom 11.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020

 

während der allgemeinen Dienstzeiten für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Raum der Auslegung befindet sich im zweiten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar.

 

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen auch auf dem Internetportal der Gemeinde Hohenbrunn unter: www.hohenbrunn.de/aktuelles eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Wenn Sie Stellungnahmen per E-Mail abgeben wollen, senden Sie diese bitte an:

bauamt@hohenbrunn.de

 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanungverfahren“, dass ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Bebauungsplan Nr. 88 Plan mit Festsetzungen in der Fassung vom 07.11.2019

 

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördern gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 88 Freiflächenphotovoltaikanlage)

 

 

Anlage 1: Beschluss Abwägung Bauausschuss 07.11.2019

 

Anlage 2: Begründung mit Grünordnung zum Bebauungsplan Nr. 88 "Freiflächenphotovoltaikanlage" vom 07.11.2019

 

Anlage 3: Umweltprüfung in Form eines Umweltberichts vom 07.11.2019

 

Anlage 4: Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Neuerstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage“ vom 13.03.19

 

Anlage 5: Anlage zur Relevanzprüfung saP vom 23.04.19

 

Anlage 6: Blendgutachten - Analyse der Blendwirkung der Solaranlage Hohenbrunn vom Oktober 2019

 

 

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