In den Herbstferien bieten wir folgende Schwimmzeiten an:
Montag, 30.10.2023: 10:00-15:30 Uhr
Dienstag, 31.10.2023: 10:00-15:30 Uhr
Mittwoch, 01.11.2023: 10:00-19:00
Donnerstag, 02.11.2023: 10:00-15:30 Uhr
Freitag, 03.11.2023: 10:00-15:30 Uhr
Samstag, 04.11.2023: 13:00-17:00 Uhr
Sonntag, 05.11.2023: 10:00-19:00 Uhr
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Zeiten für die Öffentlichkeit (außerhalb der Ferien):
Dienstag: |
20:00 – 21:30 Uhr |
(2 Bahnen/Bahn 5 und 6) |
Mittwoch:
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16:00 – 19:00 Uhr |
(gesamtes Bad mit Lehrschwimmbecken) |
Freitag: |
20:00 – 21:30 Uhr |
(2 Bahne/Bahn 5 und 6) |
Sonntag: |
10:00 – 19:00 Uhr |
(gesamtes Bad mit Lehrschwimmbecken) |
Unser Hallenbad im Sportcampus Riemerling ist wie folgt ausgestattet:
- 25 m Schwimmbecken mit 6 Bahnen
- Lehrschwimmbecken mit Hubboden
- Babybecken
Preise:
Einzelkarten
Normaltarif: 4,00 €
Ermäßigter Tarif: 3,00 €
Kinder: 2,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung einer zahlenden erwachsenen Begleitperson: frei
10er–Karte
Normaltarif: 36,00 €
Ermäßigter Tarif: 27,00 €
Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 18,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung einer zahlenden erwachsenen Begleitperson: frei
Jahreskarte nur an der Kasse
Normaltarif: 200,00 €
Ermäßigter Tarif: 150,00 €
Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 100,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung einer zahlenden erwachsenen Begleitperson: frei
Die Zahlung ist sowohl am Automaten oder an der Kasse möglich (EC Karte oder Barzahlung). Ermäßigte Eintrittskarten sind nur unter Vorlage eines gültigen Nachweises zu unseren öffentlichen Schwimmzeiten an der Kasse erhältlich.
Der ermäßigte Tarif gilt für:
- Schüler ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Vorlage eines Schülerausweises
- Studenten unter Vorlage des Studentenausweises
- Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Personen mit einem GdB von mind. 50% unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend SGB II und SGB XII unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Senioren ab dem 65. Lebensjahr
- Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte
