Die Luitpold- und Ludwig-Rothenanger-Stiftung gewährt Geld- und Sachleistungen für Lebenslagen bzw. Personen in Fällen von
- schwerer Krankheit
- Pflegebedürftigkeit
- Betreuung (auch "Essen auf Rädern")
- Behinderung (auch bei Kindern und Jugendlichen)
- Behinderung (bei Kindern und Jugendlichen)
- finanzieller Not (insbesondere bei älteren Menschen)
Gefördert werden vorrangig Personen aus den Gemeinden Ottobrunn und Hohenbrunn. Der Förderbetrag ist auf 1.800,-- € jährlich begrenzt.
Förderungsvoraussetzungen sind:
- dass kein anderer Kostenträger (wie z.B. Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitslosenversicherung, Versorgungsamt, Sozialhilfeträger sowie Ansprüche gegen Dritte) für die Leistung aufkommen kann und
- dass die Person bedürftig ist, d.h. nicht über ein hinreichendes Einkommen verfügt und kein Vermögen besitzt.
Als förderungswürdig werden anerkannt:
Brutto-Jahreseinkommen
- 1-Personen-Haushalt 28.000 €
- 2-Personen-Haushalt 37.500 €
- 3-Personen-Haushalt 46.000 €
- 4-Personen-Haushalt 54.400 €
- 5-Personen-Haushalt 63.000 €
- 6-Personen-Haushalt 71.500 €
Neben den Grenzen für das Brutto-Jahreseinkommen, gibt es auch Obergrenzen für Bar- und Immobilienvermögen Vermögen. Das eigene Barvermögen (Sparkonten etc.) darf hierbei nicht höher als 1.600 € sein. Immobilienbesitz wird insoweit angerechnet, wie der Besitz (durch Einkommen aus Mieten und Verpachtung) die Lebenshaltungskosten reduziert.
Die Förderung erfolgt freiwillig; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Anträge erhalten Sie hier und im Rathaus Hohenbrunn.